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Die Einrichtung einer Cybersicherheits-
agentur (CSA)

des Landes Baden-Württemberg war Gegenstand eines Fragenkatalogs, den das Innenministerium Baden-Württemberg dem LVI zur Beantwortung übersandte.

In unserer Stellungnahme betonten wir die Bedeutung der Cybersicherheit für die baden-württembergische Industrie und gingen kurz auf die diesbezüglichen Aktivitäten des LVI ein, angefangen bei der Mitwirkung im Sicherheitsforum Baden-Württemberg, zu dessen Gründungsmitgliedern der LVI Ende der 90er Jahre zählte.

Wir verwiesen auf die großen wirtschaftlichen Transformationsprozesse und deren Auswirkungen auf Fragen der Cybersicherheit und betonten auch und gerade vor diesem Hintergrund, dass die Bündelung cybersicherheitsrelevanter Informationen und deren Vermittlung sinnvoll und effizient sei, wobei man bedenken müsse, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden sind, die aus Sicht der Akteure nicht immer trennscharf voneinander abzugrenzen waren und gelegentlich als redundant oder nicht optimal aufeinander abgestimmt wahrgenommen wurden. Gerade vor diesem Hintergrund sprachen wir uns für eine Bündelung und einen zentralen Ansprechpartner aus, baten aber auch zu beachten, „dass die Unternehmen auch weiterhin auf bekannte Akteure und funktionierende Strukturen zugreifen wollen und auch können sollten.“ Diese Akteure dürften nicht von der CSA verdrängt, sondern müssten vielmehr gestärkt werden.

Hinsichtlich der Frage nach dem Mehrwert der Agentur verwiesen wir auf den „Standortfaktor Cybersicherheit“, der sich dadurch noch besser vermitteln ließe, aber nach auf die unmittelbaren Auswirkungen von Lösungen im Bereich Cybersecurity auf den Wirtschaftsschutz und damit den Wohlstand unserer Region. Zudem unterstrichen wir die Möglichkeiten, vielen Unternehmen im Land durch ein entsprechendes Rahmenwerk bessere Orientierung geben zu können.