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Neuordnung des Abfallrechts in Baden-Württemberg

Der Ministerrat der Landesregierung hatte am 3. November 2020 den Gesetzentwurf zur „Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg“ beschlossen und ihn für die Einbringung in den Landtag freigegeben. Nachdem der Landtag den Entwurf im November in erster Lesung beraten hat, wurde dieser am 16. Dezember verabschiedet und am 30. Dezember im Staatsanzeiger des Landes veröffentlicht. In diesem Rahmen wurde das bisherige Landesabfallgesetz durch ein Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes ersetzt.

Bekanntlich hatte sich der LVI am 15. September letzten Jahres umfassend zu der Neuordnung des Abfallrechts in Baden-Württemberg positioniert (Stellungnahme). Zudem haben wir uns auch in die Landtagsdebatte eingebracht, dies insbesondere im Zusammenhang mit einer Anfrage von Seiten der FDP-Landtagsfraktion. Am 26. November hatten wir dabei Gelegenheit, unsere Positionen nochmals pointiert darzustellen.

Aus Sicht von Umweltminister Franz Untersteller MdL werden die neuen Regelungen dazu beitragen, „Abfälle noch besser zu vermeiden, sie konsequent zu sammeln und wiederzuverwerten, damit wir unsere Ressourcen schonend einsetzen können.“ Mit der Neuordnung des Abfallrechts komme das Land seiner Verantwortung für die Umwelt, das Klima und die Gesundheit der Menschen nach. Zudem könnten mit dem Gesetz die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und Verwaltung im Land jährlich rund 23,5 Millionen Euro einsparen.

Den Schwerpunkt in der Neuordnung des Abfallrechts bildet das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz. Darin ist unter anderem vorgesehen, die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Vorbildfunktion zum verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen zu verpflichten. Der Minister erhofft sich dadurch, deren Markteinführung vorantreiben zu können.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Bau- und Abbruchabfälle besser zu verwerten oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Land setzt hier auf den sogenannten Erdmassenausgleich; d. h., statt den Bodenaushub beim Bau auf Deponien zu bringen, wird es als ökologisch und ökonomisch sehr viel effizienter gesehen, ihn vor Ort zu belassen und zu verwenden. Das spare sowohl Deponiekapazitäten als auch Kosten. Insbesondere die Wirtschaft profitiere davon, so der Umweltminister, mit jährlichen Einsparungen von knapp 10 Millionen Euro. Dazu müssten nur die Straßen- und Gebäudeniveaus im Bauplan etwas angehoben werden.

Hintergrund für die Neuordnung war vor allem der Sachverhalt, dass der Bund das Kreislaufwirtschaftsgesetz an die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union anpassen muss. Deshalb wurde auch das baden-württembergische Abfallrecht aktualisiert.

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes finden Sie hier.