Spitzenverbände begrüßen Maßnahmen
für die Wirtschaft in der Corona-Krise
LVI und Arbeitgeber: Regelungen und Hilfen müssen nun schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden
STUTTGART, 09.03.2020 – Die Spitzenorganisationen der baden-württembergischen Wirtschaft, der Landesverband der Industrie (LVI) und die Arbeitgeber Baden-Württemberg, erklären zu den vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen:
„Wir begrüßen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Kurzarbeitergeld. Sie entsprechen in wesentlichen Punkten unseren Forderungen. Auch die angekündigten Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Steuerstundungen können einen wichtigen Beitrag leisten, alle Teile der Wirtschaft in dieser immer schwierigeren Situation zu stabilisieren.
Allerdings muss die Bundesregierung nun alles daransetzen, diese Regelungen und Hilfen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Wenn die Regelungen wie angekündigt tatsächlich erst bis Mitte April in Kraft gesetzt werden können, sollte sichergestellt sein, dass die Erstattung der SV-Beiträge bei Corona-bedingter Kurzarbeit ggf. auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls erfolgt. Denn die Auswirkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen schon jetzt mit zunehmender Wucht, wir rechnen in den nächsten Wochen mit einem sehr deutlichen Anstieg der Anträge zu Kurzarbeit. Trotzdem bleibt festzuhalten: Das ist ein Riesenschritt.“