Die Mitgliedschaft im LVI ist freiwillig.

Formale Grundvoraussetzung für die Aufnahme
ist die Zugehörigkeit zu einer der beiden folgenden Gruppen:

  • Landesfachverbände sowie Bundesfachverbände der Industrie und industrienahen Dienstleistungsunternehmen, die Unternehmen aus Baden-Württemberg vertreten und/oder deren Mitglieder auch Unternehmen aus Baden-Württemberg sind.
  • In Baden-Württemberg ansässige Unternehmen der Industrie sowie industrienahe Dienstleistungsunternehmen.

Interessierte Fachverbände und Einzelunternehmen aus dem Bereich der Industrie und der industrienahen Dienstleistungsunternehmen werden gebeten, sich zunächst mit der Geschäftsstelle des LVI in Verbindung zu setzen.

Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.