Baden-württembergische Wirtschaft kritisiert
Öffnungsperspektiven als viel zu vage
„Weitere pauschale Verlängerung bis 14. März würde vielen Betrieben endgültig das Genick brechen“
Stuttgart, 10.02.2021 – Die baden-württembergische Wirtschaft warnt Bundes- und Landespolitik eindringlich davor, bei ihrem heutigen Beschluss zur Corona-Lage nur vage und minimalste Öffnungsperspektiven für die derzeit komplett geschlossenen Bereiche aufzuzeigen. „Sollten sich entsprechende Medienberichte bewahrheiten, wäre das allenfalls ein Glühwürmchen und kein Licht am Ende des Tunnels. Eine weitere pauschale Verlängerung und dann auch noch gleich bis zum 14. März würde vielen der betroffenen Betriebe endgültig das Genick brechen“, erklärten die Spitzenverbände der baden-württembergischen Wirtschaft, der bisherige Landesverband der Industrie (LVI) und die Arbeitgeber Baden-Württemberg, die künftig als eine Organisation als Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) auftreten werden.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land hätten zwar volles Verständnis, dass die Politik in Anbetracht der Virus-Mutationen vorsichtig agiere. „Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass zumindest dem Friseurhandwerk mit dem avisierten Öffnungsdatum 1. März eine konkrete Perspektive aufgezeigt wird“, sagte Arbeitgeber-Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick: „Aber es wäre nicht akzeptabel, wenn anderen Bereichen, die ähnlich sichere Hygiene- oder Abstandskonzepte nachweisen können, eine solche Perspektive mindestens vier weitere Wochen verwehrt bleibt – und auch danach nur eine vage Chance aufgezeigt wird.“ Allein die Virusgefahren bekämpfen zu wollen, blende viele andere, (über)lebenswichtige Perspektiven aus.
Zunehmend kritisch werde in der Wirtschaft auch das langsame Tempo wahrgenommen, mit dem die Politik manche Maßnahmen umsetze und Perspektiven für eine Rückkehr zur Normalität entwickle. So sei schwer verständlich, dass nach knapp einem Jahr Erfahrung die Hinweise zum Umgang mit Corona in Schulen erst jetzt in einem Gutachten zusammengefasst und als neue Tipps präsentiert würden. Ebenso schwer verständlich sei z.B., dass in Baden-Württemberg erst im Januar eine generelle Schnelltestpflicht für Besucher und Beschäftigte von Pflegeheimen eingeführt wurde – zehn Monate nach Beginn der Pandemie und Monate, nachdem sich Pflegeheime als besonders kritische Schwerpunkte des Infektionsgeschehens herauskristallisiert hätten. „Bund und Länder müssen die Zeit zwischen ihren 14-täglichen Beratungen viel intensiver nutzen, um konkrete, einheitliche Schritte zu einer Öffnungsstrategie zu entwickeln, die die Rückkehr zur Normalität beschleunigt“, forderte Wolfgang Wolf, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des LVI.
Die Politik mache es sich auch zu einfach, wenn sie weiterhin alles über einen Kamm schere, anstatt differenzierte Lösungen zu entwickeln, kritisierte Dick: „Es ist zu billig, wenn die Politik jeden konstruktiven Vorschlag mit der Begründung abbürstet, es sei eben kompliziert. Hier muss gelten: Lieber eine komplizierte Öffnung als eine einfache Schließung.“ Dies gelte umso mehr, da inzwischen erste Gerichte situationsangepasste Lösungen forderten, so Wolf: „Die Politik läuft Gefahr, dass zunehmend die Justiz die Corona-Politik korrigieren und ausgestalten wird. Das wäre ein denkbar schlechtes Signal und würde das Zutrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltungskraft der Politik nachhaltig beschädigen.“
Die Wirtschaftsverbände mahnen zudem eine deutliche Ausweitung auch von anlasslosen Schnelltests an. „Wenn man schon an der Impfgeschwindigkeit gerade nichts ändern kann, ist das übergangsweise die bessere Lösung als die Parole ‚alles bleibt weiterhin zu‘“, sagte Wolf. Konkret regen die Verbände an, z.B. in den Innenstädten Schnellteststationen einzurichten. Mit der entsprechenden Negativ-Bestätigung könnte den Menschen dann für zwei Tage der Zutritt in die Geschäfte gewährt werden. „Verbunden mit einer Begrenzung der Kundenzahl, mit Maskenpflicht und Hygienekonzepten würde dies zu einer hohen Sicherheit führen und die Geschäfte könnten sich abhängig vom Umsatz mit einem kleinen Betrag an den Testkosten beteiligen“, so Dick.