Klimaschutz mit der Industrie nicht gegen sie
LVI gegen regionale Photovoltaik-Pflicht für Industrie
Stuttgart, 01.10.2020 – Im Kontext des aktuellen Landtagsverfahrens zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg machte das geschäftsführende LVI-Vorstandsmitglied Wolfgang Wolf deutlich, dass die Industrie zu ihrer Verantwortung für den Klimaschutz steht und hier bereits in den vergangenen Jahrzehnten Erhebliches geleistet hat und weiter leisten wird. „Notwendig hierfür ist allerdings auch, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen gewährleistet sind und auf regional einseitig belastende Maßnahmen verzichtet wird“, betonte Wolf.
Einige im Gesetzentwurf angedachte Maßnahmen würden die im internationalen wie auch nationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen zusätzlich belasten. Diese drohenden Belastungen wären sowohl finanzieller als auch bürokratischer Natur. Selbst die sehr optimistische Schätzung in der Gesetzesbegründung gehe, allein für die verpflichtende Installation von Photovoltaik-Anlagen, von jährlichen Mehrbelastungen der baden-württembergischen Wirtschaft von fast 250 Millionen Euro aus. „Dies würde zu Lasten des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg gehen. Durch die im Gesetzentwurf entsprechend festgelegten Maßnahmen würde zudem Liquidität gebunden, die gerade in Anbetracht der Folgen der Corona-Pandemie dringend für den Re-Start und für die Aufrechterhaltung der industriellen Produktion benötigt würde“, so Wolf weiter.
Hinzu komme, dass die technischen Besonderheiten der (Industrie-) Gebäude und die daraus entstehenden Mehrbelastungen bei einer PV-Pflicht im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt seien. Auch sei zu befürchten, dass Genehmigungsvorgänge durch die neue PV-Pflicht schwieriger, langwieriger und teurer werden, so der LVI-Geschäftsführer.
Deshalb sprach sich Wolfgang Wolf dafür aus, beim weiteren Ausbau der Photovoltaik im gewerblichen Bereich auf freiwillige Lösungen zu setzen. Damit verbun-dene und auch in der Gesetzesbegründung angesprochene Wirtschaftlichkeitsberechnungen könnten in geeigneter Weise kommuniziert werden. Die Unternehmen könnten dann jeweils selbst die Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden, ob für sie das Installieren von PV-Anlagen sinnvoll sei. „Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass Unternehmen zu unwirtschaftlichen und technisch nur mit großem Zusatzaufwand realisierbaren Lösungen gezwungen werden“, so Wolf weiter.
Landesspezifische Umwelt- bzw. Klimaschutzvorschriften dürften aus Gründen vergleichbarer Standortbedingungen für die Unternehmen keine Verschärfungen gegenüber den bereits anspruchsvollen bundesrechtlichen und europäischen Vorschriften enthalten.