LVI: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gefährdet den Mittelstand
Stuttgart, 12.11.2019: Das Klimapaket und insbesondere das Klimaschutzgesetz bzw. das BEHG gehen in die heiße Phase. Gerade hinsichtlich des Entwurfs eines Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und der damit verbundenen CO2-Bepreisung bei der Einführung eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe kommt es – angesichts der politischen Debatten in dieser Woche und der für Freitag vorgesehenen Entscheidung im Bundestag – nun darauf an, vor allem mittelständische Unternehmen nicht durch Zusatzbelastungen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
LVI-Geschäftsführer Wolfgang Wolf verdeutlichte am Dienstag in Stuttgart, dass es angesichts des engen Zeitfensters gelte, zumindest die wichtigsten Punkte zu verankern:
- erstens die Festschreibung einer umfassenden finanziellen ex ante Carbon Leakage Maßnahme für die
Industrie- und KWK-Anlagen, die heute nicht vom EU-ETS erfasst sind, - zweitens die ex ante Befreiung der EU-ETS Anlagen vom nationalen Brennstoffemissionshandel sowie
- drittens die Befreiung synthetischer und biogener Kraft- und Heizstoffe von der CO2-Bepreisung.
Dass der Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde, zeigt sich schon daran, dass er bei nur 23 Paragrafen 13 Verordnungsermächtigungen enthält. „Zahlreiche Unternehmensbeispiele zeigen, dass viele mittelständische Unternehmen durch das geplante Gesetz in eine existenzbedrohende Lage kommen, mindestens aber an dringend erforderlichen neuen Investitionen gehindert werden“, erläuterte Wolf. Deshalb sei es wichtig, dass eine Carbon Leakage Maßnahme (§ 11 (3) BEHG) die betroffenen letztverbrauchenden Unternehmen schützt.