LVI zu Beschlüssen des Klimakabinetts
Die Bewältigung des Klimawandels im regionalen, nationalen und europäischen bis hin zum internationalen Kontext und damit verbunden das „Stemmen“ der Energie- und Mobilitätswende haben hohe Priorität. Hierzu ist ein konsistentes Konzept erforderlich, das den Wirtschaftsstandort stärkt. Das nunmehr vorgelegte Klimapaket der Bundesregierung setzt an vielen Stellen die richtigen Akzente, wenngleich noch deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Umso wichtiger ist es nun, dass die genannten Ziele angegangen und Maßnahmen zügig umgesetzt werden.
Positiv zu bewerten ist in diesem Zusammenhang die Vorgabe eines kontinuierlichen Monitorings. Damit kann die notwendige Transparenz, aber auch das „Feintuning“ geschaffen werden, um auf neue Erkenntnisse bzw. Entwicklungen reagieren zu können. Dies alles muss sich im Rahmen marktwirtschaftlicher Prinzipien abspielen.
Innovationen für klimafreundliches Verhalten anzustoßen, verbunden mit einem technologieoffenen Ansatz bei der Förderung von emissionsmindernden Maßnahmen, ist folgerichtig.
Zudem begrüßen wir die längst überfällige Entscheidung für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die von Seiten der Industrie seit Langem gefordert wird. Diese muss nun im Schulterschluss mit dem Bundesrat rasch eingeführt werden.
Wir unterstützen auch, dass die Bundesregierung großen Wert auf Investitionszyklen, Kaufentscheidungen und betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnungen legt. Gleichwohl bleibt es eine große Herausforderung, die erforderlichen Investitionen bis 2030 umzusetzen. Der beschlossene Zertifikatehandel für Gebäude und Verkehr – außerhalb des europäischen Emissionshandels – führt in ein marktorientiertes CO2-Bepreisungssystem. Dabei darf dieses nationale System nur als Zwischenlösung zu verstehen sein und muss europäisch anschlussfähig gehalten werden. Denn langfristig bedarf es zumindest einer europaweiten Lösung, um die CO2-Bepreisung weiterzuentwickeln. Zudem muss bei der Ausgestaltung des Systems darauf geachtet werden, Doppelbelastungen für die Industrie zu vermeiden.
Der Wunsch, den Anteil von E-Fahrzeugen bis 2030 zu verfünfzigfachen, ist sehr ambitioniert und stößt hinsichtlich seiner Machbarkeit an Grenzen. Gleichzeitig wird es sehr darauf ankommen, die mehr als 35 Millionen Fahrzeuge, die bundesweit auch 2030 mit einem Verbrennungsmotor fahren werden, klimafreundlichen Lösungen zuzuführen. Dringend notwendig sind dabei steuerliche Impulse für die Entwicklung CO2-neutraler Kraftstoffe. Gerade auch für Baden-Württemberg als dem Land der Mobilität ist eine technologieoffene Diskussion bei der Weiterentwicklung der Antriebstechnologien bzw. Kraftstoffe geboten.
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, die Ökologie, Ökonomie und soziale Kriterien gleichwertig berücksichtigt und auch dem energiepolitischen Zieldreieck (für den Aufbau eines klimaverträglichen, sicheren und bezahlbaren Energiesystems) Rechnung trägt, gilt es auch, die Strom- und Gaspreise wettbewerbsfähig zu halten. Angesichts steigender Kosten ist es für Unternehmen und Beschäftigte umso wichtiger, rasche Garantien zur Minderung von Anpassungslasten zu erhalten; die in der Kohlekommission getroffenen Vereinbarungen gilt es eins zu eins umzusetzen. Die von der Regierung angekündigte Rückführung der EEG-Umlage bleibt bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Die Unternehmen brauchen den notwendigen Raum bzw. Rahmen für Wachstum und eine „technologieoffene“ Betrachtung, um Innovationen weiter voranzutreiben. Die Energie-/Klimawende kann nur gelingen und bei den Menschen ankommen, wenn Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und weitere relevante gesellschaftliche Gruppierungen eng kooperieren. Sie ist nicht kostenfrei und kann nur gelingen, wenn gleichzeitig verlässliche – international konkurrenzfähige – marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen und regulatorische Hemmnisse beseitigt werden.