LVI zum Entwurf eines Bundesklimaschutzgesetzes
Die Beschlüsse des Klimakabinetts vom 20. September wurden vom LVI im Grundsatz begrüßt, wenngleich deutlicher Nachbesserungsbedarf festgestellt werden musste.
Der nunmehr am 9. Oktober vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums eines Klimaschutzgesetzes kann daran nur bedingt anknüpfen.
So fehlt dem Gesetzentwurf der notwendige Hinweis auf ein koordinierendes Monitoring. Statt eines Klimaschutzprogrammes aus einem Guss, das regelmäßig überprüft und angepasst werden kann, kommen überwiegend konkurrierende Systeme aus kurzfristigen Sofortprogrammen, jährliche Maßnahmenempfehlungen und immer neuen Klimaschutzprogramme zum Tragen. Neben der damit verbundenen Intransparenz fehlt es an Planungs- und Investitionssicherheit.
Besonders kritisch zu sehen ist die Festlegung von punktuellen Zielen für einzelne Sektoren. Je kleinteiliger entsprechende Ziele heruntergebrochen werden, desto verzerrender wirken sie; zudem leidet auch meist die ökonomische Effizienz darunter. Dies hat entsprechende Konsequenzen, insbesondere auch für die globale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrie. Es muss um realistische Pfade gehen, mit denen in Deutschland bis ins Jahr 2030 und darüber hinaus gesetzte Ziele möglichst effizient und verlässlich erreicht werden können. Deshalb gilt es, ein Konzept vorzulegen, das auch europäisch anschlussfähig ist. Es darf nicht zu einer Doppelbelastung deutscher Unternehmen durch den bereits existierenden EU-Emissionshandel sowie die geplante CO2-Bepreisung auf nationaler Ebene kommen. Dies würde für die Industrie zu erheblichen Mehrbelastungen in Milliardenhöhe führen.
Anspruchsvolle und wirtschaftlich tragbare, nationale Klimaziele könnten etwa auch dadurch realisiert werden, indem Klimaschutzinvestitionen im Ausland gesetzlich ermöglicht werden.
Nach wie vor fehlt es beim Netzausbau leider an einer schlüssigen Agenda. Ohne die notwendigen Investitionen etwa in intelligente Verteilnetze kann die Energiewende nicht gelingen. Nur so ist eine Anpassung der Netze an die zunehmend stark dezentral ausgerichtete Energieerzeugung und -verteilung möglich.
Das nunmehr vorliegende Klimapaket kann auch erheblich die Ertragskraft, insbesondere des energieintensiven Mittelstandes belasten und damit den Aufbau notwendiger Mittel für die erforderlichen Investitionen – auch in den Klimaschutz – verhindern. Die Unternehmen brauchen aber dringend sichere Rahmenbedingungen und Technologieoffenheit, um Innovationen vorantreiben zu können. Nur dann kann die erforderliche Energie-/Klimawende gelingen und bei den Menschen ankommen. Dafür müssen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an einem Strang ziehen.