Unternehmer Baden-Württemberg befürchten schwere Belastung für heimische Wirtschaft durch Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
Wolf und Dick: „Unternehmen können nicht weltweit Standards sicherstellen, die selbst der deutsche Staat auf globaler Ebene nicht durchsetzen kann“
Stuttgart, 11.05.2021 – Die Unternehmer Baden-Württemberg befürchten eine schwere Belastung für die heimische Wirtschaft durch das am heutigen Freitag vom Bundestag verabschiedete Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz). Der Gesetzentwurf muss noch den Bundesrat passieren.
„Unsere Unternehmen können nicht weltweit Standards sicherstellen, die selbst der deutsche Staat auf globaler Ebene nicht durchsetzen kann“, sagten Wolfgang Wolf und Peer-Michael Dick, die beiden Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Freitag in Stuttgart. „In der betrieblichen Praxis ist es schlicht nicht möglich, die gesamten weltweiten Herstellungs- und Lieferprozesse vollständig und permanent zu überwachen“, erklärten die beiden Verbandsvertreter.
„Auch die Wirtschaft verurteilt Menschenrechtsverletzungen und setzt sich für Mindeststandards ein“, betonte Wolf. „Es muss aber weiter die Kernaufgabe der deutschen Entwicklungs- und Außenpolitik bleiben, die vorhandenen Missstände in Ländern anzugehen, die mit Deutschland wirtschaftliche Beziehungen unterhalten. Dies darf nicht einfach auf die Unternehmen abgewälzt werden.“
Dick kritisierte das Sorgfaltspflichtengesetz als einen Ausfluss an bürokratischer Entgleisung: „Dies wird besonders an dem Umfang der Vereinbarungen, Charten, Verträge und Umweltstandards deutlich, auf die in dem Gesetz Bezug genommen wird. Die 19 Vorschriften haben einen Umfang von 400 Seiten im deutschen Recht.“ Die Politik mute den Unternehmen zu, die Haftung für unbestimmtes Fehlverhalten von Zulieferern übernehmen – in einem fast grenzenlosen Anwendungsbereich und unter Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe, monierte er. Bei Missachtung drohten den Firmen unverhältnismäßig hohe Geldbußen von zwei Prozent des jährlichen Konzerngesamtumsatzes.
„In letzter Konsequenz kann dies dazu führen, dass deutsche Firmen ihr Geschäft auf etlichen Auslandsmärkten einstellen und der ausländischen Konkurrenz das Feld überlassen müssen“, warnte Wolf. Denn nur wenige Länder garantierten rechtsstaatliche Verfahren und schützten damit die Menschenrechte. „Der größte Teil der Welt gilt als mehr oder weniger problematisch“, sagte er.