Unternehmer Baden-Württemberg begrüßen, dass Bundesregierung nun viele Details zum Impfen in Betrieben regeln will
Wolf: „Größte Hürde beim Impfen in den Betrieben ist aber weiterhin der zu knappe Impfstoff“
Dick: „Auch Corona-Tests bleiben wichtig. Die Unternehmen kommen der Pflicht zu Testangeboten umfassend nach. Die Mitarbeiter müssen diese aber auch annehmen“
Stuttgart, 21.05.2021 – Die Wirtschaftsverbände im Südwesten begrüßen es, dass die Bundesregierung nun in einer geplanten Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung viele Details zum Impfen in den Betrieben regeln will. „Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums schafft in vielen Punkten Klarheit“, sagten Wolfgang Wolf und Peer-Michael Dick, die beiden Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Freitag in Stuttgart: „Offene Fragen bestehen hier allerdings weiterhin beim Datenschutz. Es muss endlich geklärt werden, ob und wie sich die Betriebe einen Überblick verschaffen können, welche ihrer Mitarbeiter geimpft sind.“
Die größte Hürde beim Impfen in den Betrieben sei aber weiterhin der zu knappe Impfstoff, beklagte Wolf: „Spätestens bis diesen Freitagmittag mussten die Unternehmen durch ihre Betriebsärzte die Impfdosen bestellt haben, damit sie am 7. Juni mit dem Impfen der Belegschaften starten können. Doch schon jetzt ist klar, dass der Impfstoff-Bedarf in der ersten Zeit nur bedingt gedeckt werden kann.“ Nur mit konsequentem Impfen werde man die Pandemie aber absehbar überwinden können. Durch die Einbindung der Unternehmen könne das Impftempo noch einmal deutlich erhöht werden. „Viele Unternehmen bereiteten sich schon seit Wochen intensiv auf das Impfen im Betrieb vor. Wichtig ist, dass sie nun auch rasch ausreichend Impfstoff erhalten“, betonte er.
Auch das Testen der Belegschaften auf Corona bleibe ein wichtiger Pfeiler im Kampf gegen die Pandemie, sagte Dick: „Die Unternehmen kommen hier ihren Pflichten umfassend nach. Allerdings muss es jetzt endlich auch mehr Verbindlichkeit für die Beschäftigten geben, sich dann auch testen zu lassen. Damit würde das Testen im Betrieb noch deutlich effektiver.“ Auch bei der Homeoffice-Regelung seien Unternehmen und Belegschaften ja vom Gesetzgeber gleichermaßen in die Pflicht genommen worden. Das Unternehmen müsse Homeoffice anbieten, wo es möglich sei, und die Mitarbeiter müssten das Angebot dann auch annehmen, wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprächen.